Reisen durch die EU: Ohne EU-Heimtierausweis kein Urlaub

Wissen

von Julia Sommer - 09.06.2014

Gibt es Deutsche, die nicht von der Bürokratie genervt sind? Vermutlich nicht. Im „besten Bürokratendeutsch“ verlangt der Staat für alles und jeden Ausweise, Nachweise und ellenlange Formulare – und das alles mit Fristen, die fein säuberlich im Kleingedruckten versteckt sind.

Der EU-Heimtierausweis kommt einem beim ersten Hinsehen wie eine Fortsetzung dieser ewigen Gängelei auf den Hund bzw. Hundehalter vor. Man muss ihn sich besorgen, er kostet Geld, der Hund braucht einen Chip und ständig muss er auf den neuesten Impfstand gebracht werden. Dass es ihn gibt, ist aber trotzdem sinnvoll – auch wenn man nicht jede Einzelbestimmung nachvollziehen muss.

Ist der EU-Heimtierausweis reine Schikane?

Die Gesetze sind klar und eindeutig: Ohne einen gültigen EU-Heimtierausweis, mit dem der Impfschutz des Tieres nachgewiesen werden kann, darf kein Hundehalter in ein anderes EU-Land einreisen. Wobei es nicht nur Hunde trifft, sondern auch Katzen und Frettchen. Aber warum gerade diese drei Tierarten, und nicht etwa Kaninchen, Wellensittiche oder exotische Tierarten? Der Grund ist simpel, mit dem EU-Heimtierausweis soll die Tollwut eingedämmt werden, und im Gegensatz zu anderen Tieren gelten Hunde, Katzen und Frettchen als Überträger der Krankheit.

Tollwut ist eine tödlich verlaufende Krankheit, die von den einzelnen europäischen Ländern seit Jahrhunderten bekämpft wird. Wenn irgend möglich, wird versucht, sie ganz auszurotten. Also dafür zu sorgen, dass kein einziges Tier und kein einziger Mensch den Erreger in sich trägt. Und das auch mit Erfolg, in vielen Gegenden Europas gibt es keine Tollwut. Aber Wildtiere machen bekanntlich nicht vor Grenzen halt, und so kommt es immer wieder vor, dass Tollwut eingeschleppt wird. Doch während Wildtiere immer nur ein paar Kilometer am Tag zurücklegen können, reisen Haustiere im Auto, Flieger oder Zug auch gerne mal tausend Kilometer an einem Tag – durch die Hunde, Katzen und Frettchen könnte Tollwut also von einem Ende Europas auf andere übertragen werden.

Bevor der EU-Heimtierausweis 2004 eingeführt wurde, hatten die einzelnen EU-Staaten unterschiedliche Regelungen, mit denen sie dafür sorgten, dass kein erkranktes Haustier einreist. Auch damals stand der Impfschutz im Vordergrund, aber die Länder haben sich unterschiedliche Regelungen erdacht. Das war für Hundehalter alles andere als ein Spaß, denn sie mussten sich vorher über jedes Land informieren – was richtig in Arbeit ausartete, sobald mit dem Auto mehrere Länder durchfahren werden mussten. Jetzt gibt es einen Ausweis, mit denen die Hundehalter nachweisen können, dass ihr Hund auch tatsächlich gegen Tollwut geimpft ist, was den Aufwand unter dem Strich sogar reduziert – also ist es keine Schikane.

Was steht im EU-Heimtierausweis?

Der Heimtierausweis wird von Tierärzten ausgestellt (die man dafür leider auch bezahlen muss, aber wer arbeitet schon für umsonst), enthalten sind die Informationen, die wirklich relevant sind. Wer ist der Halter? Um was für einen Hund handelt es sich? Was für eine Microchipnummer hat der Hund? Wann ist er – wenn bekannt – geboren? Und natürlich die Impfungen selbst, ist der Impfschutz abgelaufen, so muss er rechtzeitig (mindestens drei Wochen vor Reisebeginn) erneuert werden.

Ein Tipp von den Machern vom nutricanis-Hunde-Blog: Gerade Hundehalter, die gerne mit Hund in den Urlaub gehen oder im grenznahen Gebiet wohnen, sollten sich den EU-Heimtierausweis zulegen, selbst wenn noch keine Urlaubsreise ansteht. So wahninnig viel Geld kostet er nicht, und es kommt immer mal wieder vor, dass man spontan ins Ausland reisen will – hat man dann keine EU-Heimtierausweis, muss der Hund zu Hause bleiben. Ohne EU-Heimtierausweis darf man den Hund schlichtweg nicht mit in den Urlaub nehmen. So können auch Hundehalter stressfrei in den Spontanurlaub fahren – und das grenzenlose Europa gemeinsam mit dem vierbeinigen Freund genießen!