Welche Tierarztkosten können beim Hund entstehen?

Tierarztkosten Hund

Tierarztkosten für mögliche Leistungen sind in Deutschland in einer Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt. Hier ist festgelegt, was der Tierarzt für welche Leistung abrechnen darf. Dazu gehören ausschließlich Leistungen, die er selbst erbringt, bzw. die unter seiner Aufsicht, bspw. durch die Tierarzthelfer/in erbracht werden. Darüber hinaus können bei einer Behandlung weitere Kosten entstehen, bspw. eine Blutuntersuchung im Labor. Diese Leistung wird selbstverständlich auch auf der Tierarztrechnung stehen, jedoch erhebt der Tierarzt hier keine Gebühr, sondern er rechnet die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, z.B. Laborkosten als Auslage ab. Denn normalerweise stellt das Labor die Rechnung an den Tierarzt und dieser holt sich diese Kosten praktisch vom Tierhalter zurück. Wir haben neben grundsätzlichen Informationen insbesondere einige der Kosten, die für einen Hund beim Tierarzt entstehen können, aus dieser Gebührenordnung zusammengetragen.

1. Gebührenhöhe beim Tierarzt

Bei der Gebührenberechnung kann der Tierarzt nach eigenem (begründbaren) Ermessen einen einfachen bis dreifachen Gebührensatz ansetzen. Dieser richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls: u.a. Zeitaufwand, Schwierigkeit der Leistung, örtliche Verhältnisse und Wert des Tieres sowie Zeitpunkt der Erbringung der Leistung und Einfluss auf den Praxisablauf.

Wenn also bspw.

  • eine Behandlung sehr schwierig und zeitaufwendig ist oder
  • der Wert des Tieres besonders hoch (weil. z.B. hochprämierter Zuchtrüde, dann sind z.B. besondere Haftpflichtversicherungen notwendig) oder
  • eine Behandlung außerhalb der Sprechzeiten wie z.B. nachts oder am Wochenende nötig ist oder
  • der Praxisablauf gestört wird, weil der Hund bspw. sehr aggressiv ist,
dann kann hier ein höherer Gebührensatz angelegt werden. Darüber hinaus können örtliche Verhältnisse, damit sind mögliche regionale Unterschiede, die bspw. auf den Markt/Wettbewerb zurückzuführen sind, in die Wahl des Gebührensatzes einfließen.

Die Überschreitung des dreifachen Gebührensatzes oder die Unterschreitung des einfachen Gebührensatzes kann im begründeten Einzelfall schriftlich zwischen Tierarzt und Hundehalter vereinbart werden.

Mit den Gebühren sind die allgemeinen Praxiskosten und die Kosten der Anwendung der tierärztlichen Instrumente und Apparaturen normalerweise bereits abgegolten. Es können Gebühren für Grundleistungen, besondere Leistungen und Leistungen nach Organsystemen berechnet werden. Außerdem können Tierärzte Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel sowie Entgelt für verbrauchtes oder abgegebenes Material berechnen.

2. Kosten / Leistungen Tierarzt Hund

Wir haben uns im Folgenden auf einen Auszug an Leistungen beschränkt. Der vollständige Wortlaut der Gebührenordnung kann auf der Seite des Tierärzteverbandes eingesehen werden.

2.1 Tierarztkosten Hund Grundleistungen (einfacher Gebührensatz)

  • Beratung ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich): 6,29 €
  • Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung (das gewöhnliche Maß übersteigend einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen und im Rahmen von Naturheilverfahren, z. B. Akupunktur, Homöopathie etc.): 17,18 €
  • Allgemeine Untersuchung mit Beratung Hund: 12,03 €
  • Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall mit Beratung Hund 9,73 €
  • Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten Hund 14,31 €
  • Überwachung von Intensivpatienten Tag bei Tag 17,18 € / bei Nacht 34,36 €

2.2 Tierarztkosten Hund Bescheinigungen und Gutachten (einfacher Gebührensatz)

  • Impfbescheinigung 3,44 €
  • Sonstige Bescheinigung 5,72 €
  • Einfache Gutachten 22,90 €
  • Ausführliche Gutachten: 74,45 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)

2.3 Sonstige Behandlungen und Verrichtungen (einfacher Gebührensatz)

  • Eingeben von Medikamenten: 2,30 €
  • Tötung (Euthanasie) durch Injektion (Einschläfern): 17,18 €
  • Implantation eines Arzneimittels: 5,15 €
  • Injektion, Instillation, Infusion
    subkutan, intrakutan, intramuskulär: 5,15 €
    intravenös, intratracheal, subkonjunktival: 6,88 €
    Venenkatheter einlegen : 13,74 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
    extradural, intraartikulär, intrabulbär: 17,18 €
    intrarektal, intrapräputial, intravaginal: 4,58 €
    intrauterin, intraabdominal: 5,72 €
    intranasal: 2,87 €
  • Infusion: 11,46 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
  • Implantation eines Mikrochips: 5,72 €
  • Ablesen eines Mikrochips: 2,87 €
  • Akupunktur: 14,31 €
  • Akupressur, Triggerpunktdiagnostik manuell: 14,31 €
  • Verband anlegen / abnehmen
    a) einfach 4,58 €
    b) schwierig 6,88 €
    c) Robert-Jones-Verband 17,18 €
    d) Gipsverband oder ähnl. Schienung 45,81 €

2.4 Tierarztkosten Hund Impfungen (einfacher Gebührensatz)

  • Schutzimpfungen: 4,01 €
  • "Unter Impfungen im Sinne der GOT ist lediglich die Verabreichung des Impfstoffes zu verstehen. Aus rechtlichen (§ 40 Abs. 3 Tierimpfstoff-Verordnung) und fachlichen Gründen setzt jede Impfung jedoch immer mindestens eine Allgemeine Untersuchung des Einzeltieres ... voraus." Zitat aus der GOT

2.5 Atmungsapparat (einfacher Gebührensatz)

  • Eingehende Untersuchung einzelner Organe: 8,59 €
  • Inhalation: 8,59 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)

2.6 Augen (einfacher Gebührensatz)

  • ERG (Elektroretinogramm): 68,72 €
  • Fluoreszeinprobe, je Auge: 2,87 €
  • Spaltlampen-Untersuchung, beide Augen: 14,31 €
  • Schirmer-Tränentest, je Auge 4,58 €
  • Tränenkanalspülung, je Auge 10,30 €

2.7 Bewegungsapparat (einfacher Gebührensatz)

  • Amputation (größer Teile von Extremitäten): 103,07 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
  • Frakturbehandlung konservativ (einfach): 34,36 €
  • Frakturbehandlung konservativ (schwierig): 68,72 €
  • Frakturbehandlung operativ (einfache Fraktur): 171,80 €
  • Frakturbehandlung operativ (schwierige Fraktur): 343,59 €
  • Arthroskopie: 114,53 €
  • Arthrotomie: 229,06 €
  • Kürzen der Krallen: 5,72 €
  • Lahmheitsuntersuchung: 28,63 €

2.8 Blut (einfacher Gebührensatz)

  • Aderlass: 20,62 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
  • Blut-chemische Untersuchung
    photometrische Einzelparameter z. B. Hämoglobin, Blutzucker 5,15 €
    werden mehr als 3 Parameter untersucht, beträgt die Gebühr je Parameter 3,44 €
  • Blutdruckmessung
    unblutig: 8,59 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
    operativ: 28,63 €
  • Blutgasanalyse erste Messung 8,59 €
    jede weitere 5,72 €
  • Blutprobenentnahme venös 5,72 €
    arteriell 8,59 €
  • Bluttransfusion einschließlich Gewinnung und Aufbewahrung 22,90 €
  • Blutstatus komplett 14,31 €

2.8 Geschlechtsapparat (einfacher Gebührensatz)

  • Andrologische Untersuchung (Rüde): 28,63 €
  • gynäkologische Untersuchung allein: 14,31 €
  • Geburtshilfe: 34,36 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
  • Kaiserschnitt: 143,16 €
  • Trächtigkeitsuntersuchung: 11,46 €
  • Trächtigkeitsuntersuchung einschl. Ultraschall: 34,36 €
  • Entfernen eines Mammatumors:
    a) klein, gut abgesetzt 51,54 €
    b) 1-2 Mammakomplexe 85,89 €
    c) Entfernen einer Mammaleiste einschl. Lymphknoten 171,80 €
  • Kastration und Sterilisation
    a) männlich 45,81 €
    b) weiblich 143,16 €

2.9 Haut (einfacher Gebührensatz)

  • Allergologischer Haut-Suchtest
    a) 1. bis 3. Probe 5,72 €
    b) jede weitere Probe 3,44 €
  • Tumor (Operation)
    a) einfach: 51,54 €
    b) schwierig: 103,07 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
  • Wundbehandlung: 5,72 €
  • Wundnaht einfach: 11,46 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
    schwierig: 57,27 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
  • Fäden ziehen, Klammern entfernen 4,58 €

2.10 Herz, Kreislauf, Gefäße, Thorax (einfacher Gebührensatz)

  • Eingehende Untersuchung einzelner Organe: 8,59 €
  • Elektrokardiogramm: 34,36 €

2.11 Ohr (einfacher Gebührensatz)

  • Untersuchung, eingehend 5,72 €
  • Otitisbehandlung (Ohrenentzündung) Erstbehandlung: 8,59 €
    Spülbehandlung: 11,46 €

2.12 Verdauungsapparat, Schilddrüse, Bauchorgane (einfacher Gebührensatz)

  • Kotuntersuchung, parasitologisch (Beurteilung nach Anreicherung, z. B. Flotationsverfahren): 9,73 €
  • Analbeutelbehandlung (manuelle Entleerung): 5,72 €
  • Zahnsteinentfernung/-prophylaxe (Ultraschall einfach): 20,05 €
  • Gallenblasenoperation: 200,42 €
  • Strumaoperation (Struma: tastbare, sichtbare oder messbare Vergrößerung der Schilddrüse): 171,80 €

2.13 ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, Narkose (einfacher Gebührensatz)

  • Elektroenzephalogramm 85,89 € (Aufschlag bei erheblichem, über das zu Erwartende hinausgehendem Zeitaufwand)
  • einfache Wirbelfrakturen: 229,06 €
  • Klinische neurologische Untersuchung: 14,31 €
  • Lokalanästhesie: 6,88 €
  • Injektionsnarkose: 17,18 €
  • Monitor-Überwachung von Narkosen oder von Vitalfunktionen: 34,36 €